Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18680
OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19 (https://dejure.org/2019,18680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.06.2019 - 3 M 106/19 (https://dejure.org/2019,18680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 3 M 106/19 (https://dejure.org/2019,18680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,18680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterschreiten der erforderlichen Mindestpunktzahl eines Studierenden der Zahnmedizin für eine (Pflicht-)Lehrveranstaltung mit Patient...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZAppO § 36; LSA-HSG § 13 Abs. 1
    Zahnmedizinisches Studium; Lehrveranstaltung mit Patientenbehandlung; Zulassung zu einer Lehrveranstaltung im zahnmedizinischen Studium

  • rechtsportal.de

    Unterschreiten der erforderlichen Mindestpunktzahl eines Studierenden der Zahnmedizin für eine (Pflicht-)Lehrveranstaltung mit Patientenbehandlung wegen Fehlens der erforderlichen Zahl von Patienten; Erhöhen der Risiken für Studierende durch bestimmte Regelungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Bloße Verwaltungsvorschriften genügen hierfür nicht (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris; im Übrigen auch Niehues / Fischer / Jeremias, a. a. O., Rn. 19 ff.).

    Er ist grundsätzlich berechtigt, einen gewissen, sich in vernünftigen Grenzen haltenden Überschuss an Prüfungsanforderungen festzulegen (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, juris Rn. 24; im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 6 B 63.17 -, juris Rn. 10 sowie Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris Rn. 12).

    Die vorübergehende Fortgeltung der Regelungen wird dann trotz ihrer Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht in Kauf genommen, um noch verfassungsfernere Zustände zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris Rn. 23 [m. w. N.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93

    Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Wegen der Entwicklung der Zahnmedizin und der sich stetig wandelnden Vorstellungen über die Mindestkenntnisse eines Zahnarztes können genauere Festlegungen des Prüfungsverfahrens auch nur auf dieser Ebene sinnvoll geregelt werden; es ist daher ein Gebot der Praktikabilität, die Aufstellung von Prüfungsstoffkatalogen dem Verordnungsgeber zu überlassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 24. April 1995 - 9 S 2226/93 -, juris Rn. 18).

    Damit ist zugleich die wesentliche Entscheidung des Gesetzgebers darüber getroffen, wie einerseits das wichtige Gemeinschaftsgut der Zahngesundheit der Bevölkerung geschützt und gefördert werden soll und andererseits das Grundrecht der Berufsfreiheit im Bereich der zahnärztlichen Ausbildung auszugestalten und einzuschränken ist (so bereits VGH BW, Urteil vom 24. April 1995, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Er ist grundsätzlich berechtigt, einen gewissen, sich in vernünftigen Grenzen haltenden Überschuss an Prüfungsanforderungen festzulegen (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, juris Rn. 24; im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 6 B 63.17 -, juris Rn. 10 sowie Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris Rn. 12).

    Zum anderen ist in Fallgestaltungen, in denen die Prüfungsordnung - wie hier - durch eine Hochschule in Form einer Satzung erlassen wird, zu beachten, dass sich Hochschulen auf ihre auf Art. 5 Abs. 3 GG beruhende Satzungsautonomie berufen können, die ihnen bei der konkreten Ausgestaltung einen relativ großen Gestaltungsspielraum einräumen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, juris Rn. 23?ff, dort zur Satzungsautonomie der Universitäten bezüglich der Ausgestaltung der Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2017 - 14 B 1341/17

    Zulassung zu einem weiteren Versuch der mündlich-praktischen Prüfung des Ersten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Denn mit Blick auf die zu erwartende Dauer des Hauptsacheverfahrens ist mit einem Verlust des bislang erworbenen Prüfungswissens und einem Hinausschieben einer etwaigen späteren Berufstätigkeit auf unabsehbare Zeit zu rechnen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2017 - 14 B 1341/17 -, juris Rn. 7 [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Prüfungsteil);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Allein aufgrund des Widerspruchs und einer sich ggf. anschließenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. November 2018 ist nicht vom erfolgreichen Bestehen der Lehrveranstaltung oder von einer zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit auszugehen (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 313/13 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.888 -, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 25.10.2016 - 3 So 87/16

    Streitwertfestsetzung bei hochschulprüfungsrechtlicher Streitigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Denn der Rechtsstreit betrifft insoweit in erster Linie prüfungsrechtliche Bewertungen, weshalb die Regelungen des 36. Abschnitts vorgehen (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 3 So 87/16 -, juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Bremen, 21.02.2014 - 2 B 313/13
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Allein aufgrund des Widerspruchs und einer sich ggf. anschließenden Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. November 2018 ist nicht vom erfolgreichen Bestehen der Lehrveranstaltung oder von einer zusätzlichen Wiederholungsmöglichkeit auszugehen (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 313/13 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.888 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Der Senat lässt offen, ob das Ausweisen einer Mindestpunktzahl für das Bestehen eines bestimmten Lehrgangs in Form einer (jederzeit abänderbaren) Verwaltungsvorschrift - wie hier durch Ziffer 14 der Kursordnung - den Anforderungen der Rechtsprechung zum parlamentarischen Gesetzesvorbehalt gerecht wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - und Beschluss vom 20. Oktober 1981.
  • BVerwG, 09.01.2018 - 6 B 63.17

    Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen; Ausschluss der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    Er ist grundsätzlich berechtigt, einen gewissen, sich in vernünftigen Grenzen haltenden Überschuss an Prüfungsanforderungen festzulegen (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 -, juris Rn. 24; im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 6 B 63.17 -, juris Rn. 10 sowie Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris Rn. 12).
  • VG Aachen, 18.08.2008 - 5 K 1545/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2019 - 3 M 106/19
    - 1 BvR 640/80 -, beide juris; zum Vorbehalt des Gesetzes im Prüfungswesen auch Niehues / Fischer / Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 19 ff.; zur [als zulässig angesehenen] Verlagerung der näheren Ausgestaltung einer Prüfung in eine Kursordnung etwa: VG Aachen, Urteil vom 18. August 2008 - 5 K 1545/06 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2003 - 2 L 265/02

    Justizprüfungsordnung nicht verfassungswidrig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • OVG Thüringen, 02.04.2019 - 4 ZKO 331/17

    Wirksamkeit einer Fristenregelung zur Gesamtdauer eines Studiums

  • VG Ansbach, 07.05.2012 - AN 2 E 12.00463

    Wiederholbarkeit des Phantomkurses I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 14 A 2412/08

    Rechtmäßigkeit der Nichterteilung eines Leistungsnachweises in Form eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2004 - 2 M 881/03

    Ausschluss von Kursen setzt Rechtsgrundlage voraus

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung;

    Zwar verlangt die Grundrechtsbetroffenheit der Lehramtsanwärter ein hinreichendes Maß an Bestimmtheit der parlamentsgesetzlichen Grundlage, doch es gilt auch zu berücksichtigen, dass durch die etablierten verfassungsrechtlichen Grundsätze des Prüfungsrechts, die sich aus Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, bereits zahlreiche Vorgaben für den Verordnungsgeber bestehen, so dass dessen Gestaltungsspielraum ohnehin begrenzt ist und mithin keine zu strengen Anforderungen an die parlamentsgesetzliche Regelungsdichte zu stellen sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Juni 2019 - 3 M 106/19 -, juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht